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Auswahlverfahren von Bewerbern

a. Grundsätzlich sollen alle Bewerbungsunterlagen elektronisch über die Seidel-Homepage unter dem Link "Karriere" eingereicht werden. Diese werden dann automatisch in die Recruiting-Software übernommen.

 

b. Die Personalentwicklung prüft die Vorgaben aus der Stellenbeschreibung mit den fachlichen Bewerberdaten ab (Bevorzugung oder Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität finden nicht statt).

 

c. Wenn die Bewerbung die Anforderung nicht erfüllt, wird diese elektronisch per Email über die Recruiting-Software abgesagt. (Verbleibende Bewerberdaten werden spätestens nach 6 Monaten gelöscht. (Leitfaden „Bewerbung absagen“).

 

d. Wenn die Bewerbung die Anforderungen erfüllt, wird der Bewerber (m/w/d) zum 1./2. Vorstellungsgespräch elektronisch per Email eingeladen. Hierbei wird bei der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von Seidel keine Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch übernommen werden. Teilnehmer des Gesprächs sind z.B. Personalentwicklung, Fachbereich oder Personalleitung.

 

e. Wird der Bewerber (m/w/d) nach dem 1. Bewerbungsgespräch als nicht geeignet empfunden, wird wie unter Punkt 4.c. verfahren. Wird der Bewerber als geeignet empfunden, wird der Bewerber (m/w/d) zu einem 2. Vorstellungsgespräch wie unter Punkt 4.d. beschrieben eingeladen.

 

f. Beim 2. Vorstellungsgespräch werden zum einen Einzelheiten über die Vakanz besprochen, zum anderen Gespräche über die Vergütung geführt.

 

g. Wird der Bewerber nach dem 2. Gespräch als nicht geeignet empfunden, wird wie in Punkt 4.c. verfahren.

 

h. Wird der Bewerber (m/w/d) als geeignet empfunden und auch der Bewerber (m/w/d) möchte die Arbeitsstelle antreten, wird ein „Antrag zur Einstellung“ von der Personalentwicklung verfasst und dem Betriebsrat in Schriftform zur Zustimmung vorgelegt. Wenn der Betriebsrat dem „Antrag zur Einstellung“ zugestimmt hat, wird der Arbeitsvertrag (zweifache Ausführung) für den Bewerber (m/w/d) mit den vereinbarten Daten erstellt.

 

i. Der Arbeitsvertrag (zweifache Ausführung) wird dem Bewerber (m/w/d) zur Unterzeichnung vorgelegt. Nach der Unterzeichnung des Bewerbers werden diese dann von der Personalleitung oder dessen Vertreters gegengezeichnet. Eine Ausfertigung des Arbeitsvertrags erhält der neue Mitarbeiter (m/w/d), eine Ausfertigung verbleibt in der für ihn erstellten Personalakte.

 

j. Für den Bewerber (m/w/d) entstehen bei dem Bewerbungsprozess, außer eventuelle entstandener Fahrtkosten für Bewerbungsgesprächen, keine Kosten.