
In Anlehnung an den „Code of Conduct“ der Vereinten Nationen ist die Ausformulierung der allgemein gültigen Verhaltensgrundsätze für Mitarbeiter und Geschäftspartner der Firma Seidel entstanden. Diesen Verhaltenskodex veröffentlichen wir hier, um die Kenntnisnahme dieser Grundsätze zu vereinfachen und auch deren Einhaltung sicher zu stellen. Wir danken allen Beteiligten für Ihre Kooperation.
Präambel
Unsere Philosophie besteht darin, unternehmerische Maßstäbe stets mit ethischen Grundsätzen zu verbinden, da diese Werte für uns untrennbar verknüpft sind. Nur die konsequente und nachhaltige Verbindung dieser Werte gewährleistet unseren langfristigen Erfolg und sind ein essenzieller Grundsatz unseres täglichen Handelns.
Als international agierendes Unternehmen verpflichten wir uns, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und internationalen Abkommen, insbesondere diejenigen zum Schutz der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption, jederzeit zu beachten und zu wahren.
Der nachfolgende Verhaltenskodex legt die wichtigsten Anforderungen der Seidel GmbH & Co. KG fest. Alle Lieferanten der Seidel GmbH & Co. KG sind angehalten, diese Grundsätze laufend zu befolgen. Dieses Verhalten erwarten wir grundsätzlich von allen unseren Geschäftspartnern.
Unsere Grundsätze basieren auf der Internationalen Menschenrechtscharta, der ILO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien bei der Arbeit, sowie den Grundsätzen des United Nations Global Compact, sowie den Grundsätzen der Science Developement Goals.
Verpflichtung des Lieferanten
Der Lieferant verpflichtet sich die Einhaltung der Inhalte dieses Dokuments in Ihrem Unternehmen, sowie entlang seiner Lieferkette sicherzustellen. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass ihre Nachhaltigkeitspraktiken entlang der Lieferketten den Anforderungen dieses Dokuments genügen. Sie verpflichten sich die in dem Dokument genannten Anforderungen an Ihre Lieferanten weiterzugeben und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, dass Verstöße gegen die Inhalte dieses Kodex entlang Ihrer Lieferkette an uns gemeldet werden. Sie verpflichten sich zur Unterstützung der Beseitigung entstandener Folgen aufgrund von verursachten Vorfällen entlang der Lieferkette, sowie der gemeinsamen Umsetzung von Mechanismen, um weitere Verstöße zu verhindern. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einholung möglicher Informationen zugesendete Fragebögen in einem vorher festgelegten Zeitraum zu beantworten und an uns zu übersenden. Gleichzeitig stimmen Sie vor Ort Audis zu und geben uns unter Einhaltung der Datenschutz- und Geheimhaltungsinteressen Einblick in die zur Beurteilung notwendigen Dokumente und Örtlichkeiten.
Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit
Der Lieferant bekennt sich zur Einhaltung aller geltenden lokalen und internationalen Gesetze und Vorschriften. Gleiches gilt für die Einhaltung des Kartellrechts, der Handelskontrollen, der Regelungen von Sanktionen, sowie jeglichen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche. Sie bekennen sich zur Ablehnung und Bekämpfung von jeglichen Formen der Korruption, einschließlich Erpressung und der Vergabe bzw. Annahme von Schmiergeldern. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass berufliche und private Interessen getrennt werden und stellen durch Verbot von Geschenken an öffentliche bzw. private Amtsträger sicher, die darauf abzielen, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen bzw. gegen deren Pflichten zu handeln.
Einhaltung der Menschenrechte und sozialer Anforderungen
Sie unterstützen die Einhaltung und den Schutz der international verkündeten Menschenrechte und stellen die Einhaltung entlang Ihrer Lieferkette sicher. Gleichzeitig verpflichten Sie sich festgestellte Verstöße entlang Ihrer Lieferkette zu melden und gemeinsam mit uns Maßnahmen zu definieren, um weitere Vorfälle zu verhindern und entstandenen Schäden von Betroffenen abzuwenden. Diese Anforderungen beziehen sich auf alle sozialen, umweltrelevanten und menschenrechtlichen Aspekte dieses Dokuments.
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Sie stellen sicher, dass Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben Organisationen ihrer Wahl beizutreten. Die Vereinigungsfreiheit, sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen muss ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich sein. Auch stellen Sie sicher, dass Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Mechanismus zur Meldung interner Beschwerden oder Missstände zur Verfügung steht. Die Verarbeitung gemeldeter Vorfälle muss neutral, respektvoll und unter Erhalt der Würde des Menschen erfolgen. Gleichzeitig gewähren Sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine respektvolle und neutrale Kommunikation zwischen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. deren Vertretungsorganen und der Geschäftsleitung zur Verfügung. Sie stellen durch geeignete Mechanismen sicher, dass diese Anforderungen entlang der Lieferkette eingehalten werden (IAO Übereinkommen 87, 98 & 135)
Ablehnung von Zwangs- und Pflichtarbeit
Jegliche Form von Zwangs- Pflichtarbeit darf entlang der Lieferkette, sowie in Ihrem Betrieb nicht stattfinden. Darunter wird jegliche Form der Erbringung von Dienstleistungen verstanden, die eine Person unter Androhung einer Strafe durchführt bzw. sich für die Umsetzung nicht freiwillig gemeldet hat. Jegliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen bei Dienstantritt keine Kaution in Form von Ausweisen, Papieren oder finanziellen Mitteln hinterlegen und es steht Ihnen frei nach einer vereinbarten Kündigungsfrist das Unternehmen wieder zu verlassen. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass diese Anforderungen entlang Ihrer Lieferkette eingehalten werden. (IAO Übereinkommen 29, 105, 182)
Ablehnung von Kinderarbeit
Kinder unter 15 Jahren bzw. unter dem Alter, in welchem die Schulpflicht endet, dürfen nicht beschäftigt werden. Entscheidend ist hierbei immer der höhere Wert. Jugendliche Arbeitnehmer (15 – 17) Jahre dürfen keine Arbeiten verrichten, die ihre Sicherheit, ihre Gesundheit und/oder ihre Sittlichkeit beeinträchtigt. ( IAO Übereinkommen 138 & 182). Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass eine entsprechende Vertretung für Ihre jugendlichen Auszubildenden etabliert ist. Sofern diese gesetzlich nicht gefordert ist, ermutigen wir Sie eine entsprechende Vertretung auf freiwilliger Basis zu etablieren.
Löhne
Sie verpflichten sich dazu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sämtliche regulären Löhne, sowie Überstundenvergütungen auszuzahlen. Gleichzeit stellen Sie sicher, dass jegliche Vorschriften über Mindestlöhne, Sozialversicherungskosten, Sozialleistungsgesetze und sonstige lokal geltende Vorschriften eingehalten werden. Sofern eine Regelung für einen gesetzlichen Mindestlohn nicht vorhanden ist, stellen Sie sicher, dass die gezahlten Mindestlöhne mindestens dem durchschnittlichen Mindestlohn in der betroffenen Branche entspricht. Die Auszahlung geleisteter Überstunden sollte mindestens dem regulären Lohn entsprechen. Der Einbehalt von Löhnen oder Teillöhnen als disziplinarische Maßnahme ist nicht zulässig. Gleichzeitig erklären Sie sich bereit, dass diese Anforderungen entlang Ihrer Lieferkette sichergestellt werden. (IAO Übereinkommen 26 & 131)
Arbeitszeiten
Sie stellen sicher, dass die lokalen Vorschriften, Gesetze und Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten werden. Das Anordnen von übermäßigen Überstunden ist untersagt. Einschließlich geleisteter Überstunden darf die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten. Gleichzeitig gewähren Sie mindestens einen freien Tag nach jedem Siebentageszeitraum, dies gilt unter Beachtung zusätzlicher örtlicher Gesetze und Vorschriften. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass diese Vorgaben auch entlang der Lieferkette eingehalten werden.
Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit
Jede Person muss mit Respekt und Würde behandelt werden. Sie stellen sicher, dass kein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin körperlich, psychisch, sexuell oder verbal belästigt oder missbraucht wird. Gleichzeitig dürfen keine Geldstrafen oder jegliche Form von entwürdigen Maßnahmen als Disziplinarmaßnahme vorgenommen werden. Dies gilt für alle Menschen, die im Zusammenhang mit Ihren unternehmerischen Tätigkeiten stehen. Niemand darf aufgrund seiner Religion, seiner Hautfarbe, seines Alters, seines Geschlechts, seiner Schwangerschaft, seiner nationalen Herkunft, seiner Abstammung, seiner sexuellen Orientierung, seiner körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, seiner Gesundheit, seiner Krankheit, seiner familiären Unterstützung, seiner genetischen Merkmale, seines Familienstandes, seines sozialen Status, seiner politischen Meinung, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, sowie aller weiteren gesetzlich geschützten Merkmale diskriminiert werden. Dies gilt im Arbeitsalltag, in der Einstellungsphase, bei der Vergütung, bei der Vergabe von Sozialleistungen, dem Zugang zu Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, der Beförderung, der Kündigung oder der Pensionieren, sowie bei Einleiten von Disziplinarmaßnahmen. Jegliche Einstellungsentscheidungen müssen auf dem Grundsatz der Chancengleichheit beruhen. Sie stellen gleichzeitigt sicher durch geeignete Maßnahmen entsprechende Vorgaben entlang Ihrer Lieferkette sicherzustelle.
Sofern Sie mit tierischen Produkten und/oder Erzeugnissen umgehen, stellen sie entlang der Lieferkette einen ethischen und respektvollen Umgang der Tiere sicher und minimieren Schmerzen und Stress. Gleichzeitig vermeiden Sie jeglicher Form von grausamer oder schädlicher Haltungsform.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Sie erklären sich bereit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig erklären Sie sich bereit Maßnahmen umzusetzen, um Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, welche sich aus dem Betrieb, der Arbeitsumgebung oder den Arbeitsabläufen ereignen können, zu verhindern. Sie verpflichten sich, dass Sicherheitsvorrichtungen und Schutzmaßnahmen vorhanden sind, um die körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Diese müssen in Einklang mit internationalen Normen stehen und mit örtlichen Vorschriften übereinstimmen. Gleichzeitig verpflichten Sie sich ein System zu etablieren, um mögliche Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, zu vermeiden oder zu beseitigen. Gleichzeitig stellen Sie durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Sie sämtliche für Sie geltenden Gesetze und Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit einhalten. Diese Grundsätze gelten auch entlang Ihrer Lieferkette, sowie sämtlichen Subunternehmern, die Ihren Mitarbeitern Unterkünfte zur Verfügung stellen (ILO Übereinkommen 155)
Es ist untersagt staatliche oder private Sicherheitskräfte zum Schutz des Unternehmens einzusetzen, wenn die Gefahr besteht, dass durch Einsatz der Sicherheitskräfte aufgrund fehlender Schulung, fehlender Weisung und/oder fehlender Kontrolle durch den Unternehmer gegen das Verbot von Folter bzw. unmenschlicher, grausamer oder erniedrigender Behandlung verstößt. Gleichzeitig darf durch Einsatz von Sicherheitskräften keine Gefahr für das Leben und/oder die Gesundheit und/oder das Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen bestehen. Sie stellen sicher, dass auf betrieblicher Ebene ein Mechanismus etabliert ist, der es Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Stakeholdern ermöglicht, Bedenken oder potenziell rechtwidrige Praktiken am Arbeitsplatz zu melden
Umweltschutz und Energieeffizienz
Sie stellen durch geeignete etablierte Maßnahmen sicher, dass jegliche für sie geltenden umwelt-, energie- und sicherheitsrelevanten Vorschriften, Gesetze und sonstige lokale und nationale Vorgaben erfasst, bewertet und eingehalten, sowie regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Sie bekennen sich zur Einhaltung aller bindenden Verpflichtungen, sowie der Minimierung der Auswirkungen Ihres Unternehmens auf den Klimawandel, auf Böden, auf Gewässer, auf die Luft, sowie auf den Menschen zu minimieren. Sie verpflichten sich zum effizienten Umgang mit Ressourcen durch umwelt- und energieeffiziente Technologien und geschultes und sensibilisiertes Personal. Jegliches Personal, deren Tätigkeiten direkte Auswirkungen auf die Umwelt hat, sind entsprechend geschult und verfügen über geeignete und entsprechende Mittel, um ihre Arbeit zu verrichten. Sie sorgen für eine ordnungsgemäßes Sammeln, Transportieren und Entsorgen von Abfällen. Dies gilt besonders für den Umgang mit gefährlichen Abfällen. Sie stellen die Entsorgung Ihrer Abfälle durch besonders umweltfreundliche und lokale Methoden sicher. Gleichzeitig stellen Sie durch geeignete Maßnahmen sicher, dass bei Eintreten von Umweltkatastrophen (Verunreinigung von Gewässer, Böden, Biotopen etc.) geeignete Maßnahmen vorhanden sind, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Gleichzeitig ermutigen wir Sie durch die Einführung eines geeigneten Managementsystems (ISO 14001 etc.) für eine kontinuierliche Verbesserung der betrieblichen Umweltauswirkung zu sorgen.
Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz
Alle Mitarbeiter(innen) unserer Lieferanten sind verpflichtet, über alle ihr oder ihm dienstlich zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Dazu gehört auch die konsequente Einhaltung unserer Datenschutzmaßnahmen und Richtlinien. Wir ermutigen Sie Managementsysteme bzw. Managementansätze in Ihrem Unternehmen zu etablieren, um die Einhaltung von Geschäftsgeheimnissen und Datenschutz sicherzustellen.
Subunternehmer
Sie verpflichten sich die in dem Dokument genannten Grundsätze an Ihre Subunternehmer und Lieferanten weiterzugeben. Durch geeignete Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Mechanismen vorhanden sind, um diese Grundsätze einzuhalten. Sofern Sie Verstöße entlang der Lieferkette feststellen, informieren Sie uns umgehend und entwickeln mit uns gemeinsame Abhilfemaßnahmen, sowie Mechanismen, um künftige Vorfälle zu verhindern.
Wettbewerbsverhalten
Wir verpflichten unsere Lieferanten zu einem fairen und offenen Wettbewerb. Alle diesbezüglichen geltenden Bestimmungen werden dauerhaft eingehalten. Wir wenden uns nachdrücklich gegen alle Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern. Interessenskonflikte, Betrugsfälle, Geldwäsche oder andere Wettbewerbswidrigkeit begegnen wir ohne Toleranz.
Verantwortungsvolles Marketing
Sie verpflichten sich jegliche Form der Menschenrechte in Ihren Marketingmaßnahmen einzuhalten und sicherzustellen, dass durch Marketingmethoden keine der gesetzlich geschützten Merkmale diskriminiert oder auf sonstige Art benachteiligt wird. Gleichzeitig verpflichten Sie sich zu transparenten und der Wahrheit entsprechenden Marketingstrategien. Sie stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass entlang Ihrer Lieferkette ein verantwortungsvolles und diskriminierungsfreies Marketing stattfindet.
ISCC-zertifizierte Lieferanten
Lieferanten, die ISCC-zertifizierte Produkte an uns liefern sind verpflichtet die Anforderungen an die Dokumentation, die Produkte, die Lieferung, sowie die Bilanzierung einzuhalten. Sie verpflichten sich uns umgehend mitzuteilen, wenn die Gültigkeit einer ISCC-Zertifizierung ungültig ist oder entfällt. Gleichzeitig verpflichten Sie sich bei Rezertifizierung uns das entsprechend neue Zertifikat zukommen zu lassen.
Sollten Sie einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex feststellen, bitten wir Sie, uns dies zu melden!
Hier finden Sie die PDF-Version des Verhaltenskodex für unsere Lieferanten zur Unterschrift.
Hier finden Sie die PDF-Version der Regeln für Empfang, Betreuung und Verabschiedung von Besuchern und Fremdfirmen .
Stand 28. April 2020