Verhaltenskodex  Code of conduct  Code de conduite 

Verhaltenskodex

In Anlehnung an den „Code of Conduct“ der Vereinten Nationen ist die Ausformulierung der allgemein gültigen Verhaltensgrundsätze für Mitarbeiter und Geschäftspartner der Firma Seidel entstanden. Diesen Verhaltenskodex veröffentlichen wir hier, um die Kenntnisnahme dieser Grundsätze zu vereinfachen und auch deren Einhaltung sicher zu stellen. Wir danken allen Beteiligten für Ihre Kooperation.

 

Präambel

Unsere Philosophie besteht darin, unternehmerische Maßstäbe stets mit ethischen Grundsätzen zu verbinden, da diese Werte für uns untrennbar verknüpft sind. Nur die konsequente und nachhaltige Verbindung dieser Werte gewährleistet unseren langfristigen Erfolg und sind ein essenzieller Grundsatz unseres täglichen Handelns. Als international agierendes Unternehmen verpflichten wir uns, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und internationalen Abkommen, insbesondere diejenigen zum Schutz der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption, jederzeit zu beachten und zu wahren. Der nachfolgende Verhaltenskodex legt die wichtigsten Anforderungen der Seidel GmbH & Co. KG fest. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, diese Grundsätze laufend zu befolgen und Zuwiderhandlungen unverzüglich zu melden. Dabei haben sie keinerlei Repressalien zu befürchten. Dieses Verhalten erwarten wir ebenfalls von allen unseren Geschäftspartnern. Unser Ziel ist, in Kooperation und vertrauensvoller Zusammenarbeit die Einhaltung dieser Anforderungen sicher zu stellen.

 

Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit

Betriebliche und private Interessen sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Dementsprechend ist es allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt, Vorteile jeglicher Art anzunehmen oder Dritten zu gewähren, die die unternehmerische Entscheidungsfindung bei objektiver Betrachtung beeinflussen können. Davon umfasst sind insbesondere sensible Transaktionen wie Geschenke über 10€, Zahlungen, Dienstleistungen oder Einladungen über das Maß geschäftsüblicher Gastfreundschaft. Zuwiderhandlungen ziehen regelmäßig arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich, die bis zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können. Darüber hinaus werden strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

 

Einhaltung der Menschenrechte

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und ist verpflichtet für die Einhaltung derer Sorge zu tragen. Dies erwarten und fordern wir auch von unseren Geschäftspartnern und besonders unseren Lieferanten.

 

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Freiheit, Institutionen, die für die Wahrnehmung der Mit-arbeiterinteressen einstehen, zu gründen, diesen beizutreten oder diese zu verlassen sowie für sie tätig zu sein, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen. Der von der Belegschaft gewählte Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

 

Ablehnung von Zwangsarbeit

Wir distanzieren uns von jeglichen Arten von Zwangsarbeit und lehnen diese strikt ab. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen ihre Arbeitsleistung auf Grund eines freiwilligen Willensentschlusses und ohne Androhung von Gewalt oder sonstigen Übeln.

 

Ablehnung von Kinderarbeit

Kinderarbeit sowie die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird entschieden abgelehnt. Das Mindesteintrittsalter einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters liegt bei 15 Jahren und darf in keinem Fall unterschritten werden. Die geltenden Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz werden ausnahmslos eingehalten.

 

Löhne

Die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung hat sämtlichen anwendbaren Gesetzen zur Entlohnung zu entsprechen, wozu auch Gesetze zum Mindestlohn, zu Überstunden und zu gesetzlich festgelegten Sozialleistungen gehören. Abzüge vom Lohn als disziplinarische Maßnahme sind nicht zulässig. Die Grundlage, nach der Arbeitskräfte entlohnt werden, wird zeitnah in Form einer Lohnabrechnung oder eines vergleichbaren Dokuments den Mitarbeitern bekannt gegeben.

 

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen. Überstunden sollten nur auf freiwilliger Basis erbracht wer-den müssen und den Beschäftigten ist nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.

 

Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit

Niemand darf aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung benachteiligt wer-den. Dafür haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen. Dies gilt auch für die Entlohnung und die Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen.

 

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Wir tragen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Saubere sanitäre Anlagen, Zugang zu sauberem Trinkwasser und hygienische Vorrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln müssen dem gesamten Personal zur Verfügung stehen. Arbeiten mit gefährlichen Gütern dürfen nur bei Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorschriften und nach umfassendem Training durchgeführt werden.

 

Achtsamkeit und Nachhaltigkeit

Der schonende Umgang mit Ressourcen und die Reduzierung von Belastungen der Umwelt und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind uns ein besonderes Anliegen. Wir tragen zur Ressourcenschonung bei, indem wir, wo es möglich ist, recycelbare bzw. recycelte Produkte einsetzen. Alle Bestimmungen bezüglich des Schutzes von Boden, Wasser, Luft, biologischer Vielfalt sowie Kulturgütern werden strikt eingehalten.

 

Gesundheit und Sicherheit

Wir tragen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Saubere sanitäre Anlagen, Zugang zu sauberem Trinkwasser und hygienische Vorrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln müssen dem gesamten Personal zur Verfügung stehen. Arbeiten mit gefährlichen Gütern dürfen nur bei Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorschriften und nach umfassendem Training durchgeführt werden.

 

Vermittlungspflicht

Wir unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen, um unseren Verhaltenskodex Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermitteln. Dabei wird sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten Fragen zum Verhaltenskodex zu stellen.

 

Umweltschutz und Energieeffizienz

Der Schutz der Umwelt ist grundlegender Bestandteil der Unternehmensphilosophie und wird als dynamischer Prozess empfunden, in dem jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter verpflichtet ist, sich den ökologischen Auswirkungen ihres/seines Handelns bewusst zu werden und diese so gering wie möglich zu halten. Unser oberstes Gebot lautet: Vermeidung geht vor Reduzierung, die sauberste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen. Dieser Grundsatz wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelebt. Wir tragen zur Ressourcenschonung bei, indem wir, wo es möglich ist, recycel-bare bzw. recycelte Produkte einsetzen. Alle Bestimmungen bezüglich des Schutzes von Boden, Wasser, Luft, biologischer Vielfalt sowie Kulturgütern werden strikt eingehalten. Lokale Verschmutzungen beseitigen wir umgehend und sorgen für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Unsere Produktionsmaterialien, Chemikalien und Abfall bewahren wir getrennt auf und entsorgen auch entsprechend. Wir verpflichten uns Maßnahmen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffung von Waren und Materialien zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Wir verpflichten unsere Subunternehmen sicherzustellen, dass keine Waren und Materialien an Sei-del geliefert werden, die auf Basis von Materialien hergestellt wurden, die aus Konfliktgebieten stammen (insbesondere die Konfliktmineralien Tantal, Zinn, Wolfram, Gold und deren als konflikt-behaftet geltende Derivate), in denen mit dem Verkauf direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanziert werden.

 

Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle ihr oder ihm dienstlich zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Dazu gehört auch die konsequente Einhaltung unserer Datenschutzmaßnahmen und Richtlinien.

 

Subunternehmer

Wir vermitteln die hier beschriebenen Grundsätze an unsere Subunternehmer und sonstigen Geschäftspartner, die an der Herstellung unserer Produkte und Dienstleistungen beteiligt sind. Wir regen diese Parteien dazu an, ihrem Handeln dieselben Standards zugrunde zu legen.

 

Wettbewerbsverhalten

Wir verpflichten uns stets zu einem fairen und offenen Wettbewerb. Alle diesbezüglichen geltenden Bestimmungen werden dauerhaft eingehalten. Wir wenden uns nachdrücklich gegen alle Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern. Interessenskonflikte, Betrugsfälle, Geldwäsche oder andere Wettbewerbswidrigkeit begegnen wir ohne Toleranz.

 

Verantwortungsvolles Marketing

Wir sind ein verlässlicher Partner und kommunizieren daher auch nur Informationen, die faktisch richtig sind. Es gilt für uns Transparenz und Verständlichkeit.

 

 

 

Hier finden Sie die PDF-Version des Verhaltenskodex für unsere Lieferanten zur Unterschrift.

 

Stand 28. April 2020